Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise
Veröffentlicht 01.02.2013
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Kriminalität, Hinweise für Rio de Janeiro
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Kriminalität, Hinweise für Rio de Janeiro
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Überfälle und Gewaltverbrechen sind in Brasilien leider nirgends völlig auszuschließen. Besonders Großstädte wie Belém, Recife, Salvador, Rio de Janeiro und São Paulo weisen hohe Kriminalitätsraten auf (Eigentumsdelikte, Gewaltverbrechen, Entführungen; siehe auch Allgemeine Reiseinformationen). Grundsätzlich ist Vorsicht angebracht, auch in als sicher geltenden Landes- oder Stadtteilen. Besonders betroffen sind Elendsviertel (Favelas). Von Favela-Besuchen wird dringend abgeraten Diese Gebiete werden teilweise von Kriminellen kontrolliert. Bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit der Polizei, fallen häufig auch Unbeteiligte zum Opfer.
Eine Häufung ist vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden sowie auf Zubringerautobahnen zum Flughafen zu verzeichnen. Taxis sollten nach Möglichkeit nur per Bestellservice in Anspruch genommen werden. In größeren Flughäfen können Taxis auch schon im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden. Bei der Reise sollten Ausweispapiere nicht im Gepäck aufbewahrt werden. Am Zielort ist es empfehlenswert, Originale der Ausweispapiere im Safe des Hotels zu lassen und nur Kopien und eine Broschüre/Visitenkarte des Hotels mit sich zu führen. Laptops sollten unauffällig, z.B. in einer Reisetasche, verstaut werden.
Auf auffällige Kleidung und Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) sollte beim Straßenbummel verzichtet werden. Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden. Die oft unter Drogeneinfluss stehenden Täter sind in aller Regel bewaffnet und schrecken vor Gewaltanwendung auch aus nichtigem Anlass nicht zurück. Es ist ratsam, stets einen Geldbetrag zur widerstandslosen Herausgabe mitzuführen.
Reisende werden aufgrund um sich greifender Kriminalität mit Kredit- und Bankkarten davor gewarnt, an internationalen Flughäfen Geld an Bankautomaten abzuheben. Sicherer sind Automaten in Einkaufszentren und in Banken.
Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution (Diebstähle, Raub, Überfälle etc.) wird besonders hingewiesen. Berüchtigt ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln. Es wird dringend empfohlen, vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen. Von der Mitnahme von Prostituierten oder flüchtigen Bekannten in das eigene Hotelzimmer wird ausdrücklich abgeraten.
Reisende werden aufgrund um sich greifender Kriminalität mit Kredit- und Bankkarten davor gewarnt, an internationalen Flughäfen Geld an Bankautomaten abzuheben. Sicherer sind Automaten in Einkaufszentren und in Banken.
Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution (Diebstähle, Raub, Überfälle etc.) wird besonders hingewiesen. Berüchtigt ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln. Es wird dringend empfohlen, vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen. Von der Mitnahme von Prostituierten oder flüchtigen Bekannten in das eigene Hotelzimmer wird ausdrücklich abgeraten.
Hinweise für Rio de Janeiro
Das Zentrum (Centro) Rios ist nach Geschäftsschluss am Samstag und Sonntag unbelebt und nicht sicher. Menschenleere Straßen der Innenstadt sollten daher nach Möglichkeit am Wochenende gemieden werden. In Rio ist es in den letzten Jahren gelungen, einige Favelas im Innenstadtbereich durch zusätzliche Polizeieinheiten deutlich sicherer zu machen. Trotzdem sollte ein Besuch nur in Begleitung von Ortskundigen in Erwägung gezogen werden.
Auch an den Strandpromenaden, insbesondere der Copacabana ereignen sich immer wieder Diebstähle und Überfälle auf Deutsche. Hier ist, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit, Achtsamkeit geboten.
Pflanzen- und Tierwelt
Einige einheimische Samen, Pflanzen, Tiere, besonders im Amazonasgebiet, desgleichen Fossilien und bestimmte Mineralien stehen unter strengem gesetzlichen Schutz. Verstöße gegen die entsprechenden Bestimmungen werden auch mit Freiheitsstrafen geahndet (siehe strafrechtliche Vorschriften).
Mobiltelefone
Im Umkreis von Flughäfen, insbesondere in Rio, Foz de Iguaçu und São Paulo (hier auch teilweise übriges Stadtgebiet), sollten Handys, insbesondere des Systems TDMA, nicht eingeschaltet werden, um eine Klonung und unberechtigte Nutzung des Telefonanschlusses durch Dritte zu vermeiden. Die Systeme GSM und CDMA scheinen derzeit noch nicht betroffen zu sein.
Allgemeine Reiseinformationen
Klima
Im brasilianischen Sommer kommt es, insbesondere im Süden und Südosten des Landes, häufig zu schweren Regenfällen, die mitunter zu Überschwemmungen und Verkehrsbehinderungen in einigen Regionen führen können. Es ist daher ratsam, sich vor Reisen in abgelegenere Gebiete über die aktuelle Wettersituation zu informieren
Sprache
Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesischkenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich.
Flugverkehr
Aus Deutschland kommend, muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine evtl. Weiterreise zum Reiseziel erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht, auch wenn dies bei der Gepäckaufgabe in Deutschland häufig behauptet wird.
Reisen mit dem Flugzeug nach Südbrasilien/ Vulkanische AktivitätenNach einer Phase der Aktivität befindet sich der südchilenische Vulkan Puyehue zurzeit in einer Ruhephase. Seit Oktober 2011 ist der Flugbetrieb in Porto Alegre nicht mehr durch Aschewolken beeinträchtigt worden. Es ist allerdings nicht gänzlich auszuschließen, dass sich die Lage kurzfristig ändert, weshalb es erneut zu Schließungen des Luftraums von Rio Grande do Sul kommen kann.
Eine Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Fluggesellschaften vor Reiseantritt ist daher weiterhin empfehlenswert.
Eine Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Fluggesellschaften vor Reiseantritt ist daher weiterhin empfehlenswert.
Führerscheine, Alkohol im Straßenverkehr
Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügt grundsätzlich das Mitführen des deutschen Führerscheins sowie eines zusätzlichen Identitätsnachweises (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch dringend empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen deutschen Führerschein, besser noch eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mit zu führen.
Lediglich für die alten „grauen“ Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für die Führerscheine der Klassen C, D und E ist zu beachten, dass in Brasilien ein Mindestalter des Führerscheininhabers von 21 Jahren verlangt wird.
Seit Anfang 2008 gilt für Fahrzeugführer absolutes Alkoholverbot.
Geld und Kreditkarten
Die gängigen internationalen Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Geldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder mit EC-Maestro Karten sind an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u.a. HSBC, Citibank, Banco24Horas) möglich, die vor allem an großen Flughäfen und in großen Städten zu finden sind. Pro Tag und Karte können in der Regel max. 1.000 R$ abgehoben werden.
Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Bei Barabhebungen an Geldautomaten wird zur besonderen Vorsicht geraten. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Karten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte.
Telefonieren/ Mobiltelefone
In Brasilien ist bei Ferngesprächen grundsätzlich ein Provider vorzuwählen: Innerhalb Brasiliens Provider (z.B. 014 od. 015) + bras. Vorwahl + Tel.; bei Auslandsgesprächen z.B. nach DEU analog: Provider (z.B. 0014 od. 0015)+ 49 + dt. Vorwahl + Tel.).
In Brasilien sind die Mobilfunknetze regional organisiert. Um ein brasilianisches Mobiltelefon anzurufen, muss deshalb auch die jeweilige regionale Vorwahl mit gewählt werden.
In Brasilien sind die Mobilfunknetze regional organisiert. Um ein brasilianisches Mobiltelefon anzurufen, muss deshalb auch die jeweilige regionale Vorwahl mit gewählt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise deutscher Staatsangehöriger in Brasilien möglich.
| Reisedokumente | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise |
| vorläufiger Reisepass | ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise |
| Personalausweis | Nein |
| vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Kinderreisepass | ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
| Anmerkungen | Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen zu den Einreisebestimmungen für Minderjährige |
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Seit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und Brasilien am 01.10.2012 dürfen deutsche Staatsangehörige für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien ein oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens drei Monate während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten. Hierunter fallen
- touristische Aktivitäten,
-Verwandtenbesuche,
- Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen, Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten,
- Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus brasilianischen Quelle entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes),
- Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind.
- touristische Aktivitäten,
-Verwandtenbesuche,
- Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen, Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten,
- Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus brasilianischen Quelle entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes),
- Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind.
Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt von über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.
Ebenso sollten sich diejenigen, die beabsichtigen, entlohnte Tätigkeiten auszuüben, einer Beschäftigung nachzugehen, in der Forschung tätig zu sein, ein Praktikum oder Studien zu absolvieren, Sozialarbeit zu verrichten, technische Hilfe zu leisten oder missionarisch, religiös oder künstlerisch tätig zu sein, grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird bzw. dort ein Visum beantragen. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.
Minderjährige
Brasilianische Minderjährige, die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. Nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin trifft dies auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zu.
Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige“ werden auf der Homepage der Brasilianischen Botschaft Berlin http://berlim.itamaraty.gov.br ausführliche Hinweise zur Verfügung gestellt.
Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Doppelstaater
Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Einbürgerung und Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit der spätere Wiedererwerb der brasilianischen Staatsangehörigkeit (z.B. durch Beantragung eines brasilianischen Reisepasses oder Personalausweises) ohne vorherige schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen sollten direkt mit der brasilianischen Botschaft in Berlin oder einem der Generalkonsulate oder Honorarkonsuln Brasiliens in Deutschland geklärt werden (Standorte: Aachen, Bremen, Frankfurt, Hannover, Mainz, München, Stuttgart, 90546 Stein). Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden.
Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel und für exportierte brasilianische Alkoholika.
Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden.
Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von R$ 10.000,00 übersteigen, unabhängig von Währung und Form (bar, Schecks, … ) bei der Einreise deklariert werden.
Detaillierte Einfuhrbestimmungen sind unter www.receita.fazenda.gov.br(auf englisch) zu finden.
Obwohl für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien eine Quarantänefrist nicht besteht, dürfen Pflanzen und Tiere nur unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen nach Brasilien gebracht werden. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt.
Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare erhalten Sie auf der Website der brasilianischen Botschaft in Berlin http://berlim.itamaraty.gov.br.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogen
Vor Drogenkonsum und Drogenhandel wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden.
Sexualstraftaten
Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.
Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten.
Baden „oben ohne“ / Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit
Baden „oben ohne“ gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z.B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen. Zum Kleidungswechsel sollten daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten aufgesucht werden.
Tier- und Pflanzenschutz
Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, frei lebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne!). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen von einem bras. Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Angesichts des umfangreichen und damit zwangsläufig unübersichtlichen Katalogs von in Brasilien geschützten Tieren und Pflanzen wird Reisenden geraten, keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen zu kaufen, zu sammeln oder auszuführen. Unabhängig davon ist auch die Einfuhr von Pflanzen und Tieren nach Deutschland, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, unzulässig bzw. nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung erlaubt. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Internetseite www.bfn.de oder aber direkt beim
Bundesamt für Naturschutz/Abt. Z.3
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Tel: +49228/8491-4444
Fax: +49228/8491-1039
PBox-CitesMA@BfN.de
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Tel: +49228/8491-4444
Fax: +49228/8491-1039
PBox-CitesMA@BfN.de
Besuch von Indianerschutzgebieten
Für Reisen in Indianerschutzgebiete werden vorher bei der FUNAI (Nationale Indianerstiftung) einzuholende Genehmigungen benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.
Weiterführende Hinweise zu Lebens-, Arbeits- und Reisebedingungen in Brasilien sind auch auf der Website der brasilianischen Botschaft in Berlin zu finden www.brasilianische-botschaft.de.
Medizinische Hinweise
Impfschutz gegen Gelbfieber
Brasilien verlangt bei der Einreise keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung. Dennoch wird die Impfung allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Brasilien in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören:
· Acre, Amapá, Amazonas, Distrito Federal (einschließlich der Hauptstadt Brasilia), Goiás, Maranhão, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Rondônia, Roraima, und Tocantins.
· Für bestimmte Gebiete in folgenden Staaten: Bahia, Paraná, Piauí, Rio Grande do Sul, Santa Catarina, und São Paulo. Die Impfung wird auch für den Besuch der Iguaçu-Wasserfälle empfohlen. Eine Liste der Gelbfieber-Endemiegebiete ist auch unter www.who.int zu finden.
· Die Impfung ist nicht erforderlich, wenn lediglich die Küstenstädte Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife und Fortaleza besucht werden.
Genereller Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de .
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Denguefieber
Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ganzjährig besteht ein hohes Risiko in den Provinzen Acre, Rondônia und Roraima bzw. ein geringes Risiko in Amapà, Amazonas, Maranhao (W), Mato Grosso (N), Parà (außer Belèm City), Tocantins (W) und den Außenbezirken der Städte Pôrto Velho, Boa Vista, Macapà Manaus, Santarém, Maraba, Rio Branco und Cruzeiro do Sul.
Als malariafrei gelten die Ostküste inkl. Fortaleza, Recife, Igauçu und die meisten Stadtzentren.
Je nach Reiseprofil kann eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.
Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Dies ist besonders wichtig in ländlichen Gebieten und im Norden und Nordosten des Landes.
HIV/AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Vor einer Reise nach Brasilien wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
. zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
· auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
· immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
· trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
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